Gestütsbedingungen für das Decken von Islandstuten
- Angenommen werden nur Islandstuten mit Papieren. Der Abstammungsnachweis sowie eine evtl vorhandene FEIF-Beurteilung müssen der Anmeldung als Kopie beigelegt werden.
- Die Stuten müssen frei sein von ansteckenden Krankheiten und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Alle Stuten müssen eine Tupferprobe vorweisen, ansonsten wird diese, auf Kosten des Stutenbesitzers, vom Gestütstierarzt nachgeholt. Ausgenommen sind tragende Stuten und Stuten mit Fohlen bei Fuss. Die Hengste des Gestüts werden vor Beginn der Decksaison ebenfalls bakteriologisch untersucht.
- Im Falle von Krankheiten und Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen zu Lasten und im Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Das gleiche gilt sinngemäss für evtl. notwendige Schmiedearbeiten.
- Für bestmögliche Unterkunft und Pflege ist Sorge getragen. Der Hengsthalter übernommt jedoch keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert der Stute bzw. des dazugehörigen Fohlen, gleich welcher Ursache. Auch für Schäden, die durch die Zuführung der Stute zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen, ist er nicht haftpflichtig. Die Haftung des Gestüts beschränkt sich auf solche Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich beigeführt werden, jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für von seinem Pferd verursachte Schäden haftet ausschliesslich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine sämtliche Fälle der Tierhalterhaftung und sontiger Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für das Pferd besteht.
- Soll die Stute auf dem Gestüt abfohlen, muss sie mindestens drei Wochen vor dem voraussichtlichen Abfohltermin angeliefert werden.
- Die Decksaison für die Hengste Gáski frá Eyrarbakka und Magni frá Vestri-Leirárgördum: Termine auf Anfrage zwischen Mai und August. Njördur frá Vatnsysa Info bei Laura Grimm 0173 - 206 39 44
- Deckgebühren und Einstellkosten.
Die Deckgebühr beträgt € 650,-- .
Die Einstellgebühr beträgt pro Tag € 4,00.
Für den Mehraufwand in der Pflege von Ekzempferden werden zusätzlich € 20,--- pro Woche berechnet.
- Die Bezahlung sämtlicher Gebühren erfolgt beim Eintreffen der Stute. Nach erfolgter Bezahlung erhält der Stutenbesitzer die Deckkarte.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters.
|
|